AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Preisangebote

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit. Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Rechnungspreis

Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 2 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen durch den Auftraggeber durchgeführt wurden.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem EURIBOR zu zahlen. Bei größeren Aufträgen werden entsprechend der geleisteten Arbeiten Teilzahlungen gefordert. Bei Übernahme des Auftrages können Anzahlungen verlangt werden, insbesonders zur Deckung des Materialeinkaufes. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung.

5. Lieferzeit

Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung der Druckarbeiten abhängig sind, verursacht durch Arbeitsausstände, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hiedurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% gestattet und anteilig zum vereinbarten Preis zu verrechnen.

7. Satz- und Druckfehler

Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur über ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Für Druck und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.

8. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig und müssen dem Auftragnehmer unverzüglich bekanntgegeben werden. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Der Auftraggeber verzichtet darauf, vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgelts zu fordern. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d.i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Bei Papier, Karton und sonstigem Material gelten jene Toleranzen die in den Lieferbedingungen der Lieferindustrie enthalten sind. Für die Gleichheit zwischen Original / Andruck und Auflagendruck wird nicht gewährleistet, geringe Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Telefonisch, via Fax oder e-mail angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

9. Auftragsunterlagen

Für Manuskripte, Entwürfe, Originale, Filme und Datenträger haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

10. Eigentumsrecht

Zwischenerzeugnisse, z.B. Druck- und Prägeplatten, Stanzformen, Filme, bearbeitete Daten usw. welche zur Fertigung erforderlich sind, bleiben das Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Aufbewahrungspflicht durch den Auftragnehmer besteht nicht.

11. Urheberrecht

Bei dem Urheberrechtsschutz unterliegenden Produkten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte zu verschaffen. Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmerzu, daß er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises Eigentum des Auftragnehmers.

13. Namen- oder Markenaufdruck

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

14. Erfüllungsort

Lieferungs-, Zahlungs- und Gerichtsort ist ausschließlich Dornbirn.

 

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das grafische Gewerbe - Stand März 2001